Ueli Jost

 

Absurdes Urteil gegen die Schweiz: Strassburg betreibt Klimapolitik von der Richterbank herab

 

Die Verurteilung der Schweiz im Fall der Klimaseniorinnen ist stossend, doch der Entscheid hat für die Schweiz nur wenige konkrete Folgen. Der Jubel von Links-Grün ändert daran nichts.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am Dienstag ein weiteres Mal gezeigt, dass er eine aktivistische Rechtsprechung pflegt, die weit über einen vernünftigen Menschenrechtsschutz hinausgeht. Er hat die Klage der Klimaseniorinnen gutgeheissen und die Schweiz verurteilt, weil sie angeblich zu wenig gegen die Klimaerwärmung unternimmt. Jeder Einzelne habe ein Recht darauf, vom Staat vor den schädlichen Folgen des Klimawandels auf das Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität wirksam geschützt zu werden, sagen die Strassburger Richter. Sie schaffen damit kurzerhand ein Menschenrecht, das es bisher nicht gegeben hat und das in seiner Unbestimmtheit Tür und Tor für Ansprüche aller Art öffnen kann.

 

Die Schweiz als Klimasünderin?

 

Die Klimaseniorinnen sind ob ihres Erfolgs entzückt. Man mag ihre Freude rührend finden, auch wenn sie nüchtern betrachtet nicht die Heldinnen sind, als die sie hochstilisiert werden, sondern bloss von der Umweltorganisation Greenpeace vorgeschobene Strohfrauen. Für die Schweiz ist das Urteil stossend. Zum einen ist es absurd, dass nun ausgerechnet die Schweiz mit ihrem Nanoanteil an der Entwicklung des Weltklimas international als Klimasünderin dargestellt wird, die ältere Frauen scheinbar dem Hitzetod ausliefert.

 

Zum andern ist es höchst problematisch, wenn der Klimaschutz von der internationalen Justiz vereinnahmt wird. Beim Klima, so heisst es rechtfertigend, gehe es um die Rettung des Planeten. Die Zeit dränge, es brauche entschlossenes Handeln. Sicher, Klimaschutz ist wichtig, und die Bevölkerung ist vernünftig genug und weiss das. Doch es kann nicht sein, dass Klimaaktivisten zusammen mit der Justiz die demokratische Debatte ausschalten wollen. In der Schweiz machen Parlament und Volk die Klimapolitik und nicht eine Gruppe von Richtern.

 

Was bedeutet das Strassburger Urteil nun konkret für die Schweiz? Kurz gesagt: nicht sehr viel. Sieht man davon ab, dass es nun häufiger zu Klimaklagen vor Schweizer Gerichten kommen wird, enthält der Entscheid keine präzisen Pflichten. Der Gerichtshof verzichtet darauf, der Schweiz vorzuschreiben, welche Massnahmen sie bis wann ergreifen muss, um seiner Meinung nach klimapolitisch genehm zu werden. Man kann davon ausgehen, dass Greenpeace und die politischen Verbündeten sich hier deutlich mehr erhofft haben. Der Bundesrat wird aber dem Ministerkomitee des Europarates darlegen müssen, auf welche Weise die Schweiz dem Urteil nachkommen will. Es ist zu hoffen, dass die Landesregierung die Gelegenheit nutzen und ihre Kritik an der überschiessenden Rechtsprechung des Gerichtshofs äussern wird.

 

Debatte über Menschenrechtskonvention angezeigt

 

Innenpolitisch dürfte das Strassburger Urteil noch einiges zu reden geben. Die Grüne Partei verlangt nun Klimaziele für Landwirtschaft, Finanzbranche und Flugverkehr, die SP fordert vom Bundesrat die Zustimmung zur Klimafonds-Initiative. Wenn man die Stimmbürger nicht mit Argumenten überzeugen kann, dann beruft man sich eben auf die Freunde in der Justiz. Auch die Schweizer Klimakleber spüren Aufwind und sehen sich nun zu Sachbeschädigungen und «zivilem Widerstand» berechtigt, wie sie am Dienstag verkündeten.

 

Die SVP ist über das Urteil dermassen erzürnt, dass sie geradewegs den Austritt der Schweiz aus dem Europarat verlangt. Das scheint zwar hoch gegriffen. Doch man sollte sich tatsächlich wieder einmal darüber unterhalten, was eigentlich Sinn und Zweck der Europäischen Menschenrechtskonvention ist. Und ob man es als Land einfach hinnehmen soll, wenn die Strassburger Richter laufend neue Ansprüche aus der Konvention ableiten und sich immer mehr als Instanz verstehen, die von der Kanzel herab «progressive» Anliegen durchsetzt. Mit Demokratie hat das nichts zu tun.

Quelle: NZZ

 



Wer bin ich

Mein Name ist Ueli Jost, ich bin mit Anna verheiratet und wir haben zusammen 3 Kinder und 4 Grosskinder. Ich bin am 1.1.1946 in Thun geboren

 

Wo wohne ich

Wir wohnen am schönen Thunersee im Berner Oberland in einem Doppeleinfamilienhaus an der Tannenhofstrasse 19 in 3604 Thun


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